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   OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06   

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https://dejure.org/2010,18073
OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06 (https://dejure.org/2010,18073)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.11.2010 - 1 KO 832/06 (https://dejure.org/2010,18073)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. November 2010 - 1 KO 832/06 (https://dejure.org/2010,18073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThDSchG § 2 Abs 1 S 1; ThDSchG § 2 Abs 2 S 2; ThDSchG § 2 Abs 7; ThDSchG § 24 Abs 1; ThDSchG § 30 Abs 1 S 1; ThDSchG § 30 Abs 1 S 2
    Zur Denkmaleigenschaft eines Grundstücks, das bis zum Ende des 19. Jahrhunderts als jüdischer Friedhof genutzt und zu DDR-Zeiten mit Garagen und Schuppen überbaut wurde; Vorverkaufsrecht; jüdischer Friedhof; Kulturdenkmal; Bodendenkmal; Denkmalensemble; Denkmalfähigkeit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Ausübung des Vorverkaufsrechts nach dem ThDSchG ist zulässig bei Rechtfertigung mit dem Wohl der Allgemeinheit und der Ermöglichung einer Erhaltung des Kulturdenkmals; Zulässigkeit der Ausübung des Vorverkaufsrechts nach dem ThDSchG bei Rechtfertigung mit dem Wohl ...

  • Justiz Thüringen

    Denkmaleigenschaft eines Grundstücks, das bis zum Ende des 19. Jahrhunderts als jüdischer Friedhof genutzt und zu DDR-Zeiten mit Garagen und Schuppen überbaut wurde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1048
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 05.11.2003 - 1 KO 433/00

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Abriss einer in das Denkmalbuch

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06
    aa) In diesem Zusammenhang sei zunächst darauf hingewiesen, dass sich die Denkmaleigenschaft des Flurstücks a nicht bereits aus seiner Eintragung als Bestandteil des "Jüdischen Friedhofs in Weimar" in das Denkmalbuch ergibt (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 05.11.2003 - 1 KO 433/00 -).

    Sie stellt mithin keinen der Bestandskraft fähigen Verwaltungsakt dar (vgl. ThürOVG, Urteil vom 05.11.2003, a. a. O.; Peter/Viernickel, Thüringer Denkmalschutzgesetz, Komm., Erl. zu § 4, S. 46; Fechner/Martin/Paulus/Winghart, a. a. O., § 5 Anm. 2.1.1).

    Angesichts der Schwierigkeit, Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit sachgerecht zu beurteilen, ist es zur Auslegung des Rechtsbegriffs angebracht, dass sich das Gericht sachverständiger Beratung bedient (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.1993 - 1 S 2588/92 -, ThürOVG, Urteil vom 05.11.2003, a. a. O.).

    Dies mag etwa dann notwendig sein, wenn die Wertung des Gerichts zusätzliche Kenntnisse erfordert oder wenn sachkundige Aussagen der Denkmalfachbehörde umstritten sind und in fachlicher Hinsicht einer weiteren Aufklärung bedürfen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 05.11.2003, a. a. O.).

    Daneben sind in die insoweit gebotene Abwägung der (ausschließlich) denkmalpflegerischen Interessen untereinander und gegeneinander vor allem der dokumentarische und exemplarische Wert des Schutzobjekts, sein Alter, das Maß seiner Originalität und Integrität sowie ganz allgemein das konkrete Gewicht der einschlägigen Schutzgründe einzustellen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 05.11.2003, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2004 - 2 L 454/00

    Zur Denkmaleigenschaft

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06
    Denkmalfähig ist eine Sache, wenn einer der in § 2 Abs. 1 S. 1 ThDSchG genannten Schutzgründe für ihre Erhaltung spricht; denkmalwürdig ist sie, wenn ein öffentliches Interesse besteht, das die auf einem gesetzlichen Schutzgrund beruhende Erhaltung der Sache rechtfertigt (vgl. ThürOVG, Urteil vom 05.11.2003, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.10.2004 - 2 L 454/00 -).

    Entscheidend ist damit der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als ein Zeugnis der Vergangenheit (vgl. SächsOVG, Urteil vom 12.06.1997 - 1 S 344/95 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.10.2004, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92

    Zumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals - Abbruchinteresse

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06
    Angesichts der Schwierigkeit, Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit sachgerecht zu beurteilen, ist es zur Auslegung des Rechtsbegriffs angebracht, dass sich das Gericht sachverständiger Beratung bedient (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.1993 - 1 S 2588/92 -, ThürOVG, Urteil vom 05.11.2003, a. a. O.).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Denkmal nicht mehr unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden könnte (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 27.05.1993 - 1 S 2588/92 - m. w. N.) oder wenn feststeht, dass das Denkmal in naher Zukunft unabwendbar untergehen wird (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -).

  • OVG Sachsen, 12.06.1997 - 1 S 344/95

    Kulturdenkmal; Anforderungen; Öffentliches Erhaltungsinteresse; Begründung

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06
    Entscheidend ist damit der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als ein Zeugnis der Vergangenheit (vgl. SächsOVG, Urteil vom 12.06.1997 - 1 S 344/95 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.10.2004, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1350/95

    Abbruchgenehmigung für Arbeiterreihenhäuser;; Baudenkmal; Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06
    Diese Widersprüche in der Beurteilung lassen jedenfalls solche Zweifel und Unsicherheiten erkennen, die der geforderten Sicherheit hinsichtlich der Denkmalwürdigkeit eines aus den Flurstücken a, b und c bestehenden Ensembles entgegenstehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.05.1996 - 6 L 1350/95 -).
  • OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08

    Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Denkmal nicht mehr unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden könnte (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 27.05.1993 - 1 S 2588/92 - m. w. N.) oder wenn feststeht, dass das Denkmal in naher Zukunft unabwendbar untergehen wird (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -).
  • OVG Berlin, 08.07.1999 - 2 B 1.95

    Denkmalschutz für Gesamtanlage)

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06
    Aus den gleichen Gründen erschließt sich der Denkmalwert dem verständigen Betrachter nicht offenkundig und drängt sich die Notwendigkeit des Denkmalschutzes nicht aufgrund gewichtiger Besonderheiten - wie etwa dem Seltenheitswert - auf (vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 31.10.1997 - 2 B 19/93 - und Urteil vom 08.07.1999 - 2 B 1/95 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 L 159/03

    Ausübung des denkmalschutzrechtlichen Vorkaufsrechts der Gemeinde durch Haupt-

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts nach der bei der vorliegenden Anfechtungssituation zum Zeitpunkt des Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.03.2007 - 3 L 159/03 -) maßgeblichen Vorschrift des § 30 des Gesetzes zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale im Land Thüringen (Thüringer Denkmalschutzgesetz - ThDSchG -) i. d. F. vom 07.01.1992 (GVBl. S. 17) sind nicht erfüllt.
  • VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 1928/02

    Voraussetzungen des gemeindlichen Vorkaufsrechtes aus denkmalschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar - 6 K 1928/02.We - wird zurückgewiesen.
  • OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 831/06
    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, die Gerichtsakte des Verfahrens, Az.: 1 KO 831/06 sowie die von der Beklagten in beiden Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge (4 Heftungen) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Dies mag etwa dann notwendig sein, wenn die Wertung des Gerichts zusätzliche Kenntnisse erfordert oder wenn sachkundige Aussagen der Denkmalfachbehörde umstritten sind und in fachlicher Hinsicht einer weiteren Aufklärung bedürfen (ThürOVG, Urt. v. 01.09.2010 - 1 KO 832/06 -, LKV 2011, 374).
  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 18.1841

    Uhrmacherhäusl - vorerst kein Wiederaufbau

    Ist ein Denkmal nicht mehr existent, das heißt, seine Denkmaleigenschaft ist bereits untergegangen, ist eine "Erhaltung" im Sinne von Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung begrifflich nicht mehr möglich (OVG Thüringen, U.v. 1.9.2010 - 1 KO 832/06 - juris; Martin, Komm. zum BayDSchG, Verlag C.H. Beck 2019, Art. 15 Abs. 4 Rn. 42/43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - 2 A 931/11

    Zulässigkeit des Abbruchs eines denkmalgeschützten sog. Hüttenmeisterhauses aus

    vgl. OVG LSA, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2 L 152/06 -, juris Rn. 84; ThürOVG, Urteil vom 1. September 2010 - 1 KO 832/06 -, BRS 77 Nr. 233 = juris Rn. 41.
  • VG Weimar, 14.06.2023 - 4 K 677/20

    Denkmalschutz; Wiederaufbauverfügung nach ungenehmigtem Abriss eines Teilstücks

    Entscheidend ist damit der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als ein Zeugnis der Vergangenheit (s. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 1. September 2010 - 1 KO 832/06 -, Rn. 44, juris sowie Urteil vom 5. November 2003 - 1 KO 433/00 -, Rn. 50, juris - jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Denkmal nicht mehr unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - gewissermaßen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden könnte (s. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 1. September 2010 - 1 KO 832/06 -, Rn. 46 m.w.N., juris).

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